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Leitfaden Entsorgung


Zur Entsorgung von entleerten Gebinden und Klebstoffabfällen


Klassierung von nicht mehr verwendbaren
Klebstoffen oder Klebstoffabfällen


Produkt-Gruppen

Sonderabfall
nach VVS*

VVS-
Code*

Kein Sonderabfall nach VVS*

Kunstharz-Dispersionen
Pulver und eingetrocknet
   

X

Kunstharz-Dispersionen
Flüssig
X 1610  

Pflanzliche & tierische Leime

    X

Wasserglas

    X

Schmelzklebstoffe (Hotmelts)

    X

Lösungsmittelhaltige Klebstoffe, flüssig

X 1620  

Lösungsmittelhaltige Klebstoffe, eingetrocknet

X 1630  

Kondensationsleime, flüssig

X 1620  

Kondensationsleime, durchreagiert

X 1630  

Epoxydharzklebstoffe, flüssig

X 1620  

Epoxydharzklebstoffe, durchreagiert

    X

Polyurethanklebstoffe, flüssig

X 1620  

Polyurethanklebstoffe, durchreagiert

    X

Silikon, flüssig

X 1620  

Andere reaktive Klebstoffe, flüssig

X 1620  

Andere reaktive Klebstoffe, durchreagiert

    X

Modifizierte Naturharze

    X

Anmerkungen:

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Entsorgung von entleerten Gebinden
und Klebstoffabfällen


ABFALLARTEN

Sonderabfall nach VVS / Code VVS Kein Sonder-
abfall nach VVS

Abfallempfänger

Deklarationspflicht (Begleitschein jeweils mit Abgabenr.)

GEBINDE:

Entleerte offene Gebinde mit kleinen Restmengen von eingetrockneten, ausreagierten Klebstoffresten   X Blech-
gebinde
Gebinde aus Papier, Karton oder Kunststoff Keine
Kleine
Mengen
Grössere Mengen
Altmetall-
handel
Siedlungs-
abfall
Abfuhrwe-
sen (nach Absprache)

KLEBSTOFFABFÄLLE:

Einzelne Kleingebinde bis 1kg Gesamtgewicht mit eingetrockneten, ausreagierten Klebstoffresten   X Siedlungsabfall Keine
Klebstoffabfälle von kleineren Mengen (bis 100kg), welche als Sonderabfälle gelten X

1610, 1620, 1630

  Industrie, Gewerbe:
Nur an Empfänger mit
kantonaler Bewilligung
Begleitschein oder Sammelliste
Haushalt:
Öffentl. Sammelstelle
Keine
Klebstoffabfälle, welche nicht als Sonderabfälle gelten: Kleinmengen bis 100kg   X Siedlungsabfall Keine
grössere Mengen Kehrichtverbrennungsanlage (nach Absprache)
Klebstoffabfälle in grösseren Mengen, welche als Sonderabfälle gelten X

1610, 1620, 1630

  Nur an Empfänger mit kantonaler Bewilligung Begleitschein

Gesetzliche Regelungen:

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